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Impressum:
  Inhaber: Stefan Tillmann
              Dammersbacher Str. 34
              36088 Hünfeld


Gerichtsstand: Hünfeld
Email: info@tillmann-elektronik.de

            tillmann-huenfeld@t-omline.de

Tel.: 06652 - 91 87 43
Fax: 06652 - 747 127

USt-Id-Nr. DE193946711

Steuernummer FA Fulda: 018 875 00116

   
  Ausgewiesene Marken gehören Ihren jeweiligen Eigentümern.
Mit der Benutzung dieser Website erkennen Sie die AGB und die Datenschutzerklärung an.

Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, der Telekommunikationsgesetze sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes von uns gespeichert und verbreitet.

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer links. Für den Inhalt sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

 

 

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen 


1. Geltungsbereich 
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. 

2. Preise 
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich ab Werk. 
Berechnet werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Haben sich diese Preise geändert, wird dies in einer schriftlichen Auftragsbestätigung bekanntgegeben. Wird nicht innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Zustellung der
Auftragsbestätigung widersprochen, wird das Einverständnis des Bestellers rechtsverbindlich und zu diesem Preis geliefert.  Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung/Abholung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt diesen geltend zu
machen. 


3. Sonderbestellungen und Maßanfertigungen 
Bei Sonderbestellungen ist eine Anzahlung in Höhe von 25% und bei Maßanfertigungen in Höhe von 40% des Kaufpreises bei Vertragsabschluß fällig. Wird die Ware vom Kunden nicht abgenommen, verrechnet Tillmann Elektronik die Anzahlung mit den entstandenen Kosten. Maßanfertigungen werden nach den vom Kunden vorgelegten Plänen und Maßen hergestellt. Dieser ist für die Richtigkeit der Maßangaben ausschließlich verantwortlich. Rücknahme von Maß-Sonderanfertigungen/Sonderbestellungen ist ausgeschlossen, soweit Tillmann Elektronik  nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Anfertigung nachgewiesen wird. 

4. Angebot/Auskünfte 
Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen von Bauteilen, des Designs, der Farben oder sonstiger Details durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten. Auskünfte telefonisch oder per Telefax sind grundsätzlich ohne Gewähr, sofern
der beurteilte Sachverhalt auf telefonischer, mündlicher oder schriftlicher Darstellung beruhte und keine Gelegenheit bestand, den Auskunftsgegenstand ausführlich zu besichtigen. 

5. Lieferung 
Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers ab Werk. Sie werden in aller Regel per Nachnahme durchgeführt. Bei Selbstabholung entfallen die Frachtkosten. Auslieferung nur gegen Barzahlung, Euroscheck oder bankbestätigten Scheck. 


6. Teillieferungen 
Wenn wir Ihre Bestellung nicht vollständig ausliefern können, weil ein Teil der Ware nicht auf Lager ist, schicken wir Ihnen den lieferbaren Teil voraus. 

7. Werkstattarbeiten 
Soweit zur Durchführung der im Auftrag angegebenen Arbeiten vorab eine Säuberung des Fahrzeuges erforderlich ist, kann diese Säuberung von dem Auftragnehmer ohne besonderen Auftrag auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen werden. Bei
Montageaufträgen muß sich der Wagen in werks- bzw. serienmäßigem Zustand befinden und völlig leer angeliefert werden. Eine Haftung für alle im Fahrzeug befindlichen beweglichen Teile ist ausgeschlossen. Alle Arbeiten, die erforderlich sind, um diesen Zustand herzustellen oder auszugleichen (z.B. Unfallwagen) werden zusätzlich berechnet. Bei Montage- und Reparaturaufträgen kann der Kostenvoranschlag um bis zu 15% überschritten werden, wenn sich während der Arbeiten unvorhergesehene Umstände ergeben und eine Rücksprache mit dem Auftraggeber kurzfristig nicht möglich ist. Ausgebaute Teile werden vom Auftragnehmer gegen Gebühr sofort entsorgt. 

8. Zahlungsbedingungen 
Zahlung hat in der Regel in bar zu erfolgen. Verrechnungsschecks werden nicht akzeptiert, lediglich bankbestätigte und/oder sogenannte LZB-Schecks werden angenommen.  Skonto kann nicht gewährt werden. Zahlungen müssen bei Abholung der Ware erfolgen. Versand wird nur gegen Nachnahme vorgenommen.  

9. Eigentumsvorbehalt 
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt die Ware weiterzubearbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Bestimmungen: 

a) Die Befugnisse des Käufers im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs oder Vergleichsverfahrens. 
b) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird für den Verkäufer vorgenommen, ohne daß ihm daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwarenwert. 
c) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat. Im letzteren Fall steht dem Verkäufer an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. 
d) Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer vom Käufer
bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Weisung gibt. 
e) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt. 
f) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. 
g) Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, gilt das nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen. 
h) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus
Schäden der o.a. genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe seiner Forderungen ab. 
Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des
Käufers eingegangen ist, bestehen. 

10. Frachtkosten 
Fracht und Transport erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Reklamationen sind bei sichtbaren Schäden sofort gegenüber dem jeweiligen Spediteur zu erheben. Schäden, soweit sie nicht von außen zu erkennen sind, sind binnen 6 Tagen schriftlich beim Spediteur anzuzeigen. 

11. Lieferfristen 
Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.  Wird der Kaufgegenstand vom Verkäufer auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Jedoch steht bei unverschuldetem Unvermögen des Lieferwerks oder seiner Lieferanten sowie bei höherer Gewalt dem Käufer ebenso auch dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn der ursprüngliche Liefertermin um 3 Monate überschritten worden ist. Der Schadensersatz beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises. Ist der Käufer juristische Person oder Kaufmann, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art - es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.  Die vorgenannten Fristen entfallen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.  Wird vor der Ablieferung von dem Käufer in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes gefordert, so wird der Lauf der Lieferfrist bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die andersartige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.  Tillmann Elektronik  behält sich Konstruktions- und Formänderungen an Einrichtungen, Bausätzen und Zubehörteilen vor. 

12. Versand 
siehe Geschäftsbedingungen für den Versand. 


13. Prüfungspflicht 
Gelieferte Ware ist vor dem Einbau sorgfältig zu prüfen. Der Umtausch oder die Reparatur von beschädigten Teilen wird nicht durchgeführt, wenn Schäden vor dem Einbau bei sorgfältiger Prüfung erkennbar sind. 

14. Übernahmebedingungen 
Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand sofort zu prüfen. Eine etwaige Prüfungsart ist jedoch in den Grenzen üblicher Probefahrten zu halten. Auf das Prüfungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird. Der Kaufgegenstand gilt dann mit der Ablieferung an den Käufer oder seinen Beauftragten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Beanstandungen sind sofort, spätestens innerhalb 8 Tagen zu übersenden. Bleibt der Käufer nach der Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage im Rückstand, oder verweigert er die Abnahme der Nachnahmelieferung , so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises als Schadensersatz zu fordern. In jedem Fall hat der Verkäufer bei Verzug des Käufers außerdem die Befugnis, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen. 

15. Gewährleistung 
Bei Veränderungen des Kaufgegenstandes (z.B. Selbstbau, Einbau von Einrichtungen und Zubehörteilen) ist jede Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. 
Im übrigen geht die Gewährung nach Wahl des Verkäufers auf Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der eingesandten Teile.  Der Ort zur Ausführung der Reparatur wird vom Verkäufer bestimmt. Teile, die ersetzt werden sollen, sind porto- und frachtfrei einzusenden. Ersetzt werden in allen Fällen nur die Teile, die den
Fehler im Werkstoff oder in der Werkarbeit aufweisen, und die durch diesen Fehler trotz sachgemäßer Behandlung des Kaufgegenstandes zwangsläufig beschädigten Teile. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.  Ein Anspruch auf Wandlung, Minderung oder aus § 480 BGB besteht nicht, es sei denn, daß der Verkäufer nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung eines Mangels beim
Verkäufer erhoben werden.  Darüberhinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn
oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab  Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung gemacht werden. 

16. EDV 
Um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, sind bei uns personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden über EDV gespeichert und werden so verarbeitet. 

17. Allgemeines und Gerichtsstand 
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes.  Die Bestellung des Käufers gilt als angenommen, wenn der Verkäufer sie nicht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt hat. Soweit  einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein sollten, berühren sie nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für den Fall, daß der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz des Verkäufers. Das gilt ferner, wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, daß Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. 

 

Geschäftsbedingungen für den Versandservice

gültig nur für Endverbraucher


Rücklieferungen per Post

 Bitte lassen Sie die Ware grundsätzlich im Postpaket in Originalverpackung und legen der Ware eine Kopie der Rechnung bei. 


Frachtpauschalen

Schwere und sperrige Artikel (über 30 kg Gewicht oder über 1,70 m Länge) haben erhöhte Frachtkosten. Diese Artikel werden teilweise per Spedition versandt. 

Verpackungspauschale

Empfindliche Artikel wie z.B. Holzplatten werden zum Versand aufwendig verpackt, um Beschädigungen zu vermeiden. Hierfür fällt eine Verpackungspauschale an.

Mindermengenzuschlag

Für Aufträge unter € 50,– berechnen wir eine Versandpauschale von € 12,50 (ausgenommen sind jedoch Artikel über  30 kg und Sperrgut).


Ausschluss von Versandartikeln

Vom Versand ausgeschlossen sind Hochdächer, starre Iso-Scheiben, gefüllte Gasflaschen sowie alle Sonder-, Einzel- und Maßanfertigungen. Alle Möbelbauteile werden pro Bestellung gefertigt und sind somit ebenso vom Versand ausgeschlossen.


Lieferung

Wir sind bemüht, Ihre Lieferung möglichst vollständig und schnell auszuführen. In der Hochsaison kann es jedoch manchmal zu längeren Lieferzeiten kommen. Dann senden wir Ihnen vorrätige Artikel als Teillieferung zu. Die Nachlieferungen sind dann selbstverständlich kostenfrei für Sie. Bei vergriffenen Kleinteilen behalten wir uns eine
Stornierung vor. Um Ihnen immer die aktuellste Ausführung eines Artikels liefern zu können, behalten wir uns Abweichungen von den Katalogabbildungen oder technische Änderungen der beschriebenen Artikel vor.

Lieferung von Ersatzartikeln

Ist einmal ein Artikel vergriffen, so bieten wir Ihnen einen Ersatzartikel an. 


Liefervorbehalt 


Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, daß wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

Reparaturen

Hier ist der direkte Weg am schnellsten. Bitte schicken Sie Ihr Gerät direkt an den Hersteller ein. Während der Garantiezeit legen Sie bitte eine Kopie der Einkaufsrechnung dazu. 


Garantie- /Gewährleistung


In der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten nach Lieferung behalten wir uns eine für Sie kostenlose Nachbesserung vor.  Falls es notwendig ist, tauschen wir die Ware um. Das Recht auf Wandlung und Minderung ist zunächst ausgeschlossen. Wird der Mangel jedoch nicht innerhalb einer angemessenen Zeit behoben, so haben Sie nach Ihrer Wahl ein Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises.

Transportschäden

Reklamieren Sie bitte innerhalb von 24 Stunden beim anliefernden Transporteur (Post oder Spedition). Ist eine Beschädigung erst nach Öffnen des Paketes sichtbar, reklamieren Sie bitte sofort nach Öffnen schriftlich und verweigern Sie, auch nachträglich, die Annahme. Eine teilweise Annahmeverweigerung ist auch möglich. Ohne den Nachweis der schriftlichen Reklamation ist ein Ersatzanspruch nicht möglich.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MWSt. Erhöht sich diese, geben wir die Erhöhung weiter.  Durch Kursschwankungen sind Preisänderungen bei einigen Artikeln möglich. In diesem Fall werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Eigentumsvorbehalt


Die Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum.

Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden in unserer EDV gespeichert.